NIS2-Pflichtschulung für das Management nach § 38 NIS2UmsuCG
Verpflichtend betroffen sind Mitglieder der Geschäftsleitungen, insbesondere:
Geschäftsführende Vorstände,
Vorstände und Aufsichtsräte (bei AGs),
Geschäftsführer*innen (bei GmbHs),
Verwaltungsräte (bei Genossenschaften),
sowie sonstige Organ- oder Leitungsmitglieder mit strategischer Gesamtverantwortung.
Wir sind einzig auf Informationssicherheit spezialisiert
Unser NIS2 CEO Programm für Sie
Ziel dieses Qualifizierungs- bzw. Befähigungsprogramms ist der systematische Erwerb, die vertiefte Auseinandersetzung sowie die formalisierte Nachweisführung von Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit, wie sie in unmittelbarem Bezug zu den Anforderungen des § 38 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) stehen.
Im Fokus steht die Befähigung von Führungspersonen und Aufsichtsorganen, ihre gesetzlich normierten Verantwortlichkeiten im Kontext der Informationssicherheit und Cybersicherheit nicht lediglich deklaratorisch, sondern inhaltlich fundiert, risikoorientiert und wirksam wahrnehmen zu können. Dies schließt sowohl das Verständnis der regulatorischen Rahmenbedingungen als auch die Anwendung praxisrelevanter Instrumente zur Bewertung, Steuerung und Kontrolle cyberbezogener Gefährdungslagen mit ein.
Im Sinne der organisationalen Resilienz und der normativen Erwartung an ein angemessenes Risikomanagement umfasst das angestrebte Kompetenzprofil insbesondere:
die strukturierte Erfassung und Interpretation relevanter gesetzlicher und technischer Anforderungen,
die Fähigkeit zur Analyse komplexer Bedrohungsszenarien und zur Ableitung geeigneter, verhältnismäßiger Schutzmaßnahmen,
sowie die rechtssichere Dokumentation und Nachweisführung der ergriffenen Maßnahmen gegenüber internen und externen Prüf- und Aufsichtsinstanzen.
Durch die erfolgreiche Umsetzung dieser Zielsetzung wird ein bedeutsamer Beitrag zur rechtskonformen und verantwortungsbewussten Steuerung von Informationssicherheit auf Leitungsebene geleistet; im Einklang mit den Maßgaben des Standes der Technik sowie den spezifischen Anforderungen des sektorübergreifenden regulatorischen Umfelds.
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